„Homöopathie ist die modernste und durchdachteste Methode, um Kranke ökonomisch und gewaltlos zu behandeln. Genauso wie mein Prinzip der Gewaltlosigkeit niemals scheitern wird, enttäuscht auch die Homöopathie nie. Aber die Anwender der Homöopathie könnten infolge falscher Anwendung der homöopathischen Prinzipien versagen. Dr. Hahnemann besaß einen genialen Geist und entwickelte eine Methode, in der es keine Begrenzung gibt, um menschliches Leben zu retten. Ich verneige mich in Ehrfurcht vor seinem Können und dem großen humanitären Werk, welches er schuf.“
Mahatma Gandhi in einer Rede am 30. August 1936
Grundlagen
Aus homöopathischer Sicht wird der Mensch ganzheitlich als Einheit aus Körper, Geist und Seele aufgefasst.
Homöopathie heißt frei übersetzt „Heilen mit Ähnlichem“ und bedeutet, dass eine Krankheit mit dem Mittel geheilt wird, welches beim Gesunden ähnliche Krankheitserscheinungen hervorrufen würde (similia similibus curentur).
Diese Art zu heilen wurde bereits von Hippokrates (ca. 460 – 377 v. Chr.) und Paracelsus (1493 –1541) erwähnt.
Jedoch erst der Arzt und Chemiker Dr. Samuel Hahnemann (1755 – 1843), der bei einem Selbstversuch mit Chinarinde 1790 das homöopathische Heilprinzip neu entdeckte, erforschte dieses Prinzip jahrelang systematisch und entwickelte die homöopathische Heilkunst.
Das Gleichgewicht im Organismus wird durch zentrale Energievorgänge gesteuert, die von Hahnemann als "Lebenskraft" bezeichnet werden.
Auf Störungen von außen, z.B. Verletzungen oder Infektionen, reagiert diese Lebenskraft normalerweise mit Regulationen, um den gesunden Zustand wieder herzustellen.
Krankheitssymptome sind Zeichen für eine vorübergehende oder anhaltende Störung der Lebenskraft.
Hahnemann entdeckte mit der Homöopathie eine Möglichkeit, die Lebenskraft des Organismus und damit die Selbstheilungskräfte so zu stärken, dass dieser Erkrankungen auf schnelle, sanfte und dauerhafte Weise von innen heraus überwinden kann.
Indem Hahnemann verdünnte und potenzierte Arzneien verabreichte, erzielte er spektakuläre Heilerfolge bei zum Teil schweren Krankheiten und sogar Seuchen wie Cholera, Typhus oder Scharlach. Diese neue Heilweise brachte ihm einen großen Zulauf an Schülern und Patienten.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Homöopathie von Hahnemanns Schülern weiter entwickelt und verbreitete sich weiter bis nach Amerika, China, Indien und Neuseeland. Bis heute werden fortlaufend neue Arzneimittel geprüft und so unser modernes Sein in diese Therapieform eingebunden.
Jede homöopathisch sorgfältig gewählte Arznei regt die Selbstheilungskräfte an. Diese fördert die Heilung sowohl bei Erkrankungen mit Organmanifestationen als auch bei funktionellen Störungen und spielt eine wichtige Bedeutung in der Erhaltung der Gesundheit (Prävention).
Jede Erkrankung ist grundsätzlich einer homöopathischen Behandlung zugänglich, solange noch keine irreparablen Organschäden aufgetreten sind.
Homöopathie wirkt hierbei nach dem „Reiz – Reaktions – Prinzip“.
Die homöopathischen Arzneien stellen dabei die zahlreichen, genau definierten Reizqualitäten dar und werden in Form der unterschiedlichen Potenzierungsgrade eingesetzt.
Ein Reiz kann nur dann Wirkung zeigen, wenn der Organismus, auf den er Einfluss nimmt zu einer adäquaten Reaktion überhaupt (noch) in der Lage ist.
Voraussetzung dafür sind intakte Organstrukturen und Regulationsmechanismen. Hahnemann bezeichnete diese Reaktionsfähigkeit als „Lebenskraft“.
Ist diese Lebenskraft durch schwere oder chronische Krankheit geschwächt oder erschöpft, kann sie nur noch in geringem Maße oder gar nicht mehr auf Heilreize reagieren.
Eine Gewebe zerstörende Krankheit, die bereits Organe oder Gewebe zerstört und Funktionen eingeschränkt hat, lässt keine homöopathische Heilung mehr zu, sondern allenfalls eine Linderung.
Jedoch kann auch dies im Einzelfall die Lebensqualität verbessern, wie z.B. bei schweren Schmerzzuständen, Schwäche und Verzweiflung im Endstadium von schweren Erkrankungen.
Potenzieren
Der homöopathische Arzneischatz umfasst heute über 4000 verschiedene Arzneimittel und wird ständig erweitert. Jede Arznei wird aus nur einer Wirksubstanz hergestellt.
Die Ausgangsstoffe für homöopathische Arzneimittel entstammen sowohl aus dem Reich der Pflanzen und Tiere als auch dem der Mineralien und Metalle. Auch künstliche Substanzen wie Medikamente, Impfstoffe, Schokolade u.a. werden genutzt.
Beim Experimentieren mit sehr kleinen Substanzmengen auf der Suche nach der optimalen Dosis machte Hahnemann überraschend die Entdeckung, dass die Arznei selbst in verschwindend kleiner Dosierung besser wirkt als die ursprüngliche Ausgangssubstanz. Durch das schrittweise Verdünnen und Verschütteln oder Verreiben der Ausgangssubstanz entwickelte er so ein „Potenzieren“ genanntes besonderes Herstellungsverfahren.
Selbst im Rohzustand völlig unarzneiliche Substanzen können durch Potenzierung starke Arzneiwirkungen entfalten.
Arzneimittelprüfung
Um festzustellen, welche Beschwerden und Krankheiten ein Arzneimittel hervorbringen und damit auch heilen kann, werden die homöopathischen Arzneimittel an gesunden Menschen unter Beobachtung eines erfahrenen homöopathischen Arztes geprüft.
Zusammen mit toxikologischen und klinischen Beobachtungen werden die Ergebnisse der Arzneimittelprüfungen systematisch geordnet und veröffentlicht. So entstehen die sogenannten Arzneimittelbilder als umfassende Beschreibung der Wirkung jedes einzelnen Arzneimittels.
Homöopathische Konstitutionsbehandlung
Nachdem Sie sich über unsere Praxis und Behandlungsbedingungen informiert haben, steht am Anfang eine sogenannte Erstanamnese, die bei Kindern ca. 1 Stunde, bei Erwachsenen ca. 1,5 bis 2 Stunden dauert.
Dabei werden die Symptome des Patienten möglichst umfassend erhoben und sowohl die medizinische und familiäre Vorgeschichte als auch die persönlichen Lebensumstände und die psychische Verfassung berücksichtigt.
Unter Umständen ist es wichtig, zusätzlich einen Fragebogen auszufüllen.
Mitzubringen sind: Befunde, aktuelle Medikamentenliste, Impfausweis, bei homöopathischer Vorbehandlung nach Möglichkeit eine Aufzeichnung über bisher verabreichte Mittel und deren jeweilige Wirkung, b.B. Kindervorsorgeheft.
Eine klinische Untersuchung evt. mit Blutabnahme kann, wenn erforderlich, von uns durchgeführt werden.
Wir nutzen schulmedizinische Diagnostik, um den Status einer Erkrankung und deren Verlauf zu erfassen. Hierzu überweisen wir bei Bedarf an Fachkollegen.
Anschließend wird ein zu der Gesamtheit dieser Informationen nach entsprechender Gewichtung der Symptome möglichst passendes homöopathisches Arzneimittel herausgesucht.
Nachdem ein Arzneimittel verabreicht wurde, wird ein Termin zur Folgeanamnese nach einer der Beschwerde entsprechend angemessenen Zeitspanne (meist mehrere Wochen) vereinbart, um die Reaktion des Patienten auf das Arzneimittel zu dokumentieren und weitere Maßnahmen zu besprechen.
Ihrerseits wichtig sind eine Beobachtung Ihres Zustandes und Geduld.
Nach der Arzneimitteleinnahme kann es zu einer kurzfristigen Verschlimmerung der Beschwerden kommen (Erstverschlimmerung).
Dies ist ein positives Anzeichen für das Einsetzen einer Reaktion auf das Arzneimittel und verschwindet in der Regel nach einigen Tagen. Sollte eine längere Verschlechterung auftreten oder sonstige stärkere Beschwerden, melden Sie sich gern in der Praxis.
Wie schnell sich Heilungserfolge zeigen und wie weitgehend bzw. nachhaltig diese sind, ist abhängig von der Lebenskraft des jeweiligen Patienten sowie der Schwere und Komplexität der Erkrankung.
So gestaltet sich der Heilungsverlauf in akuten Fällen deutlich schneller als bei lang bestehenden chronischen Krankheiten, wo es in der Regel mehrerer Folgekonsultation bedarf.
Studien
Im Bereich der Grundlagenforschung existieren etwa 2000 Studien an Zellen, Pflanzen und Tieren mit dem Ziel, die Wirkungsweise von hoch potenzierten Arzneimitteln näher zu beleuchten.
Eine Metaanalyse mit 32 Plazebo - kontrollierten, randomisierten Doppelblindstudien zur individualisierten Einzelmittelhomöopathie (Mathie e.a., 2014) zeigt im Durchschnitt hochsignifikant eine über 50% höhere Heilungschance mit homöopathischen Mittel als mit Plazebo.
Sie weist damit in die gleiche Richtung wie die größte Metaanalyse zu homöopathischer Therapie aus 89 Studien (Linde e.a. 1997 in Lancet).
Die Metaanalysen, die keine Wirkung der Homöopathie konstatieren, beschränken sich nicht auf die individualisierte Homöopathie und treffen ihre Aussagen aufgrund einer sehr kleinen Anzahl von Studien (z.B. Shang e.a. 2005 aus 8 Studien; NHMRC- Overview 2015 aus 5 Studien).
In großen Metastudien zur homöopathischen Therapie zeigen sich eindeutige Unterschiede zwischen der Wirkung des Arzneimittels und Plazebo.
In den vergangenen 40 Jahren konnten viele homöopathische Studien im europäischen Rahmen von der 1982 gegründeten Carstens-Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Naturheilkunde und der Homöopathie gefördert werden.
Besonders beeindruckend war dabei die 2005 veröffentlichte Langzeitstudie von Claudia Witt zu chronisch Kranken, die über acht Jahre lang fast 4000 Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen begleitete. Hier zeigte sich, dass die Beschwerden langfristig erheblich reduziert werden können. Diese Studie ist nach wie vor einzigartig, weil es eine vergleichbare Längsschnittstudie mit konventioneller Medizin über einen solchen Zeitraum nicht gibt (Witt e.a. 2005).
Auch Wirtschaftlichkeitsstudien der Krankenkassen Securvita und TKK bei ihren Versicherten belegen den positiven Nutzen der Homöopathie:
Bei der Versorgung von Patienten mit Depressionen, Krebs und diversen schweren Krankheiten zeigen sich deutliche Vorteile der Homöopathiegruppe in bezug auf Therapieerfolg und Kosteneffektivität wie Krankenhauseinweisungen, der Dauer von Klinikaufenthalten, Krankenfehltage und Arzneimittelverbrauch (Securvita-Studie, Kass e.a. 2020, Viksveen e.a. 2014).
Dabei sind die Kosten für die Homöopathie für die Krankenkassen gering: Die Ausgaben für die homöopathischen Behandlungen inklusive Arzneimittel machen etwa 0,003 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen aus (https://www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/homoeopathie-medikamente-krankenkassen-leistungen-kunden-wettbewerb/seite-2).
Auch in Studien zur Arzneimittelprüfung stellten sich deutliche Unterschiede zwischen Plazebo und potenziertem Prüfungsmittel dar (Walach e.a. 2008).
Im Übrigen haben sämtliche Medikamente und medizinische Eingriffe auch eine gewisse Plazebowirkung, die natürlich auch bei der Homöopathie vorhanden ist.
Sicherlich tut auch, wie oft ins Feld geführt wird, die intensive Hinwendung und das ausführliche Anamnesegespräch dem Patienten gut. In den genannten Studien wurde er jedoch auch bei den Plazebogruppen angewandt, kann also nicht der Grund für die bessere Wirksamkeit der homöopathischen Mittel sein.
An den Wirkmechanismen der Homöopathie wird weiter intensiv geforscht, so dass vielleicht schon bald weitere Einsichten vorliegen.
Lesen Sie dazu einen interessanten Impuls von der Deutschen Gesellschaft für klassische Homöopathie unter
https://www.dgkh-homoeopathie.de/aktuelles/nanopartikel-und-hormesis
Kostenerstattung
Die Kostenabrechnung für Privatpatienten und Selbstzahler erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Falls Sie in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung dort einreichen. Gleiches gilt für Beihilfe-Berechtigte. Sie wird zu unterschiedlichen Sätzen bis zu 100% (PKV) erstattet.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die für Sie gültigen Vertragsbestimmungen.
Insbesondere im Falle einer Privaten Zusatzversicherung ist darauf zu achten, dass in Ihrem Vertrag auch Ärztliche Leistungen gemäß GOÄ abgedeckt sind.
Viele Versicherungen beschränken die Leistungen auf Heilpraktiker und deren Gebührenordnung GebüH!
Eine weitere Formulierung in manchen Vertragsbedingungen ist „Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis“, was keine besondere Abrechnungsform ist, sondern nur eine von den PKV gemeinsam anerkanntes Verzeichnis komplementärmedizinischer Therapiemethoden. Hier finden Sie beispielsweise Homöopathie, Akupunktur und Neuraltherapie verzeichnet.
Eine Übersicht von privaten Zusatzversicherungen, die o. g. ärztliche Leistungen honorieren, finden sie hier:
https://www.homoeopathie-online.info/private-zusatzversicherungen
Steuerliche Absetzbarkeit von Behandlungskosten
Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht voll übernimmt, so gibt es dennoch eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung: Sie können die Behandlungskosten bei der Steuer angeben.
Der Bundesfinanzhof in München entschied in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (Aktenzeichen VI ZR 27/13), dass die Kosten auch für homöopathische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden können.